Die Private und Betriebliche Altersvorsorge

Es ist allgemein bekannt, dass die gesetzliche Rente nicht ausreichen wird um die Kosten im Alter auszugleichen. Der Rentner wird seinen Lebensstandard stark senken müssen, wenn er nur von der gesetzlichen Rente leben möchte. Daher sind viele Arbeitnehmer auf der Suche nach einer vernünftigen Altersvorsorge die die Differenz weitestgehend ausgleichen kann.

 

Die meisten Unternehmen bieten schon seit Jahren die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge, kurz BAV, an. Seit dem 01.01.2002 hat aber jeder Arbeitnehmer Anspruch darauf einen Teil seines Gehalts für die betriebliche Altersvorsorge zu nutzen. Der Vorteil liegt auch für den Arbeitgeber auf der Hand. Er kann durch dieses zusätzliche Angebot seine Mitarbeiter stark motivieren und dadurch das Betriebsklima verbessern.
Für diesen finanziellen Vorteil den der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern bietet muss er weder Steuern noch Sozialabgaben zahlen, also ein doppelter Erfolg für beide Parteien, denn der Arbeitnehmer muss gleichzeitig die Beiträge die er in die betriebliche Altersvorsorge zahlt nicht versteuern. Die Nutzung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld für die betriebliche Altersvorsorge bietet sich hier geradezu an, da der Arbeitnehmer in diesen Monaten in der Regel wesentlich höhere Steuern zahlen muss. Aber auch die Umwandlung der vermögenswirksamen Leistungen in die betriebliche Altersvorsorge ist durchaus möglich.

Der Arbeitnehmer ist bei dieser Form der Altersvorsorge abgesichert. Sollte das Unternehmen für das er arbeitet in Konkurs gehen, verfallen die bisher gezahlten Beiträge nicht. Ein Unternehmen das die betriebliche Altersvorsorge anbietet ist dazu verpflichtet in den Pensions-Sicherungs-Verein einzutreten. Bei einer etwaigen Insolvenz des Unternehmens tritt dieser Verein für die Zahlung der angesparten Rente ein. Dabei ist es egal für welche Art der betrieblichen Altersvorsorge sich das Unternehmen entschlossen hat. Es hat dafür zwei Möglichkeiten. Einerseits kann es Rückstellungen für die Altersvorsorge treffen, andererseits kann es eine Direktversicherung abschließen.

Auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers verfällt die Anwartschaft auf die betriebliche Altersvorsorge für den Arbeitnehmer nicht. Alle Beiträge die er geleistet hat inkl. Zinsen bleiben bestehen und können beispielsweise auf die betriebliche Altersvorsorge beim neuen Arbeitgeber übertragen werden.
Lediglich Beiträge die der Arbeitgeber zu der betrieblichen Altersvorsorge zahlt, können bei einem Betriebswechsel verloren gehen. Wenn der Arbeitnehmer aber länger als 5 Jahre im Unternehmen und älter als 30 Jahre alt ist, kann auch dieser Anspruch nicht verfallen.
Wenn sich ein Arbeitnehmer für diese attraktive Art der zusätzlichen Altersvorsorge entscheidet, sollte er mit seinem Arbeitgeber ein Gespräch führen und über die unterschiedlichen Möglichkeiten sprechen. Im Vorfeld kann sich der Arbeitnehmer im Internet detailliert informieren.

 

Informationen

Viele Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge sind dabei interessant und bieten gute Chancen. Aber auch die betriebliche Altersvorsorge bietet beste Bedingungen um sich für das Alter abzusichern. Vor allem Arbeitnehmer mit einem höheren Einkommen nutzen diese Chance, aber auch für alle anderen Arbeitnehmer bietet sie große Vorteile.