Alles über die Gesetzliche Pflegeversicherung und Pflegestufen
Die gesetzliche Pflegeversicherung tritt in Kraft, wenn ein Versicherter zum Pflegefall wird. Träger dieser gesetzlichen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen. Die Beiträge hierzu werden von den Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung über den monatlichen Beitrag abgegolten und richten sich nach dem Bruttoeinkommen.
Vor Nutzung der Pflegeversicherung wird der Bedürftige in eine Pflegestufe je nach Erkrankung eingeordnet. Die Einstufung muss von den betroffenen Personen bei der Pflegekasse beantragt werden. Eine Einhaltung von formellen Vorschriften ist hierbei nicht notwendig, der Antrag kann auch telefonisch erfolgen. Anschließend werden der Familie einige Formulare zugeschickt die sie ausfüllen müssen. Der Antrag sollte möglichst zeitnah erfolgen da Leistungen ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden.
Danach wird sich ein medizinischer Gutachter ein Bild von dem Pflegebedürftigen machen und ihn dementsprechend einstufen. Er beurteilt den Pflegebedürftigen dabei in vier verschiedene Bereiche wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Haushalt. Es wird also geprüft ob der Patient sich alleine waschen oder selber zur Toilette gehen kann. Auch die Tatsache ob er alleine essen kann oder dabei Hilfe benötigt ist entscheidend. Letztlich ist noch wichtig ob er alleine aufstehen oder selber seinen Haushalt führen kann inkl. einkaufen und putzen.
Bei der Pflegestufe I handelt es sich um Personen die erheblich pflegebedürftig sind. Ihr täglicher Hilfebedarf beträgt mindestens 90 Minuten. Schwer pflegebedürftige Personen sind in Pflegestufe II eingestuft. Sie benötigen drei Mal täglich zu unterschiedlichen Zeiten fremde Hilfe. Die Gesamtzeit dieser Grundpflege muss mindestens zwei Stunden betragen. Die Pflegestufe III beinhaltet schwerst Pflegebedürftige. Sie benötigen rund um die Uhr, also auch nachts, Hilfe. Die Hilfe bei der täglichen Grundpflege beträgt dabei mindestens vier Stunden.
Diese Pflege kann entweder von Angehörigen oder von Fachpersonal durchgeführt werden. Gerade an dieses Fachpersonal werden immer höhere Anforderungen durch das Gesetz gefordert um bestmögliche Pflege zu garantieren.
Nach den einzelnen Pflegestufen richten sich die monatlichen Leistungen die aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zur Begleichung der Mehrkosten fließen. Dabei ist es unerheblich ob der Pflegebedürftige zu Hause oder in einem Heim gepflegt wird. Die Leistungen können entweder in finanzieller Form oder in Sachleistungen erfolgen.
Informationen
1,7 % dieses Einkommens fließen in die gesetzliche Pflegeversicherung und werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt. Der Beitrag von 0,85 % des Arbeitnehmer erhöhte sich um 0,25 % auf 1,1 %, wenn er kinderlos ist, der Arbeitgeber-Anteil bleibt auf jeden Fall bestehen.
Als pflegedürftig werden solche Menschen eingestuft die aus körperlichen, geistigen oder seelischen Gründen nicht in der Lage sind alltägliche Abläufe auf Dauer oder für mindestens sechs Monate selber zu bewältigen. Sie sind dadurch auf zusätzliche Hilfe angewiesen.